Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Online-Dienst
Serviceportal der SBB
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
SBB Sonderabfallgesellschaft mbH
Zuständigkeit
Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring
Ansprechpartner
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallentsorgung, Entsorgung, Sonderabfall, Sondermüll
erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten
- Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
- Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage
Formulare
Land Brandenburg:
per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage
positives Votum der Überwachungsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Nur im Bescheid
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.
Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid
Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides
Fristen
Land Brandenburg:
keine
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
ca. 2 Wochen
Kosten
Land Brandenburg:
Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.
Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt
Hinweise (Besonderheiten)
Land Brandenburg:
Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Abfall, Abfallentsorgung, Entsorger, Kennnummer, Entsorgernummer, Begleitschein, Sammelentsorgungsnachweis, Nachweisverordnung, Behördliche Betriebsnummer, Abfallentsorgernummer, Abfälle, Entsorgung, Abfallnachweisverfahren, Gefährliche Abfälle, Abfallentsorger, Entsorgungsnachweis, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Übernahmeschein