Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für
- die öffentliche Sicherheit,
- den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
- die Umwelt.
Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel
- Bundesfernstraßen,
- Bundeswasserstraßen oder
- Wohngrundstücke.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.
Hinweise für Wittenberge: Anmeldung Drohnenaufstieg im Stadtgebiet Wittenberge
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für
- die öffentliche Sicherheit,
- den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
- die Umwelt.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für
- die öffentliche Sicherheit,
- den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
- die Umwelt.
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Anmeldung Drohnenaufstieg im Stadtgebiet Wittenberge
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zuständige Stelle
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 4: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Schönefeld, Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stichwörter
Bautechnik, Luftfahrt, ÖPNV, Personennahverkehr, Städtebau, Verkehr
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: August-Bebel-Straße (max. 2 Stunden)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Bernhard-Remy-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Platz der Freiheit
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Wittenberge Rathaus
Bus: 942
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03877 951-210
E-Mail: ordnungsamt@wittenberge.de
Stichwörter
Ordnung, Ordnungsamt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
LuBB Luftfahrtbehörde Luftaufsicht Flugbetrieb
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
- Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls:
- Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
- Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
- Lageplan
- schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
- Freigabe Deutsche Flugsicherung
- SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
- Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
- weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
Hinweise für Wittenberge: Anmeldung Drohnenaufstieg im Stadtgebiet Wittenberge
Für den Betrieb von Drohnen im Stadtgebiet Wittenberge wird ein Drohnenführerschein benötigt. Bitte geben Sie im Antrag Ihre Drohnenführerschein-Nummer sowie die ausstellende Organisation an.
Für den Betrieb von Drohnen im Stadtgebiet Wittenberge wird ein Drohnenführerschein benötigt. Bitte geben Sie im Antrag Ihre Drohnenführerschein-Nummer sowie die ausstellende Organisation an.
Voraussetzungen
- ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
- erforderliche Kompetenznachweise
- vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
- zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
- zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz
Hinweise für Wittenberge: Anmeldung Drohnenaufstieg im Stadtgebiet Wittenberge
Für den Betrieb von Drohnen im Stadtgebiet Wittenberge wird ein Drohnenführerschein benötigt.
Für den Betrieb von Drohnen im Stadtgebiet Wittenberge wird ein Drohnenführerschein benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21i Absatz 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- § 21h Absatz 3 und 4 Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Artikel 15 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.: Verwaltungsgebühr 100.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.: Verwaltungsgebühr 200.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.12.2022
Stichwörter
UAS Gebiet, Spezielle Kategorie, UAS, UAV, Fluggerät, UAS Zone, Genehmigung, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Map Tool, Drohne, Geografisches Gebiet, Dipul, Einflug, Luftfahrzeug, Digitale Plattform, Geografische UAS Gebiete, Geografische Gebiete, Geozone, Plattform Unbemannte Luftfahrt