Denkmaleigenschaft

    Erinnerungsstein

    Bringen Sie Ihre Verbundenheit mit der Kommune zum Ausdruck, indem Sie einen Erinnerungsstein sponsorn.

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
    Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.

    Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.

    Hinweise für Premnitz: Erinnerungssteine

    Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zur Friedrich-Wolf-Straße angelegter Weg hat den Namen „Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premnitz zum Ausdruck zu bringen. Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches
    Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht. 


    Die Erinnerungssteine haben ein Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.

    Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zur Friedrich-Wolf-Straße angelegter Weg hat den Namen "Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premnitz zum Ausdruck zu bringen. Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches
    Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht. 


    Die Erinnerungssteine haben ein Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.

    Online-Dienst

    Erinnerungsstein

    ID: L100041_110104756

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2022 (von: Müller, Tobias)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Müller, Tobias)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Ansprechpartner

    Stadt Premnitz - Fachbereich 3 - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Str. 3

    14727 Premnitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03386 259-224(Herr Kapfer)

    E-Mail: tiefbau@premnitz.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2021 (von: Müller, Tobias)

    Technisch geändert am 11.01.2024 (von: Müller, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Hinweise für Premnitz: Erinnerungssteine

    Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist das Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premnitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.

    Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist das Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premnitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Premnitz: Erinnerungssteine

    Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist beiliegendes Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.

    Für die Beantragung eines Erinnerungssteines ist beiliegendes Antragsformular auszufüllen und bei der Stadt Premitz, Fachbereich III, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, 14727 Premnitz einzureichen.

    Voraussetzungen

    Verbundenheit mit der Kommune.

    Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Premnitz: Erinnerungssteine

    Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller von der Stadt Premnitz eine schriftliche Bestätigung mit Zahlungsaufforderung.

    Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller von der Stadt Premnitz eine schriftliche Bestätigung mit Zahlungsaufforderung.

    Kosten

    Hinweise für Premnitz: Erinnerungssteine

    Die Erinnerungssteine haben eine Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.

    Kostenbeteiligung des Antragstellers: (die Preise enthalten die gesetzl. Mehrwertsteuer)

    Stein aus Granit (anthrazit oder rot) mit max. 20 Schriftzeichen:    100,00 €

    Stein aus Granit mit max. 40 Schriftzeichen:                                          105,00 €

    Stein aus Granit mit max. 60 Zeichen:                                                       115,00 €

    Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden.

    Bei Eilaufträgen oder Sonderaufanfertigung muss ein Zusschlag von 50 € auf die oben genannten Pauschalen erhoben werden.

    Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden. Bei Eilaufträgen muss ein Zuschlag von 50 € auf die o.g. Pauschalen erhoben werden.: Entschädigung/Honorar ab 110.0 EUR bis 130.0 EUR

    Die Erinnerungssteine haben eine Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.

    Kostenbeteiligung des Antragstellers: (die Preise enthalten die gesetzl. Mehrwertsteuer)

    Stein aus Granit (anthrazit oder rot) mit max. 20 Schriftzeichen:    100,00 €

    Stein aus Granit mit max. 40 Schriftzeichen:                                          105,00 €

    Stein aus Granit mit max. 60 Zeichen:                                                       115,00 €

    Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden.

    Bei Eilaufträgen oder Sonderaufanfertigung muss ein Zusschlag von 50 € auf die oben genannten Pauschalen erhoben werden.

    Die vorgenannten Kostenpauschalen gelten für längerfristige Bearbeitungszeiträume, da die Aufträge gesammelt werden. Bei Eilaufträgen muss ein Zuschlag von 50 € auf die o.g. Pauschalen erhoben werden.: Entschädigung/Honorar ab 110.00 EUR bis 130.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Premnitz: Erinnerungssteine

    Hinweise und Bedingungen für die Beantragung von Erinnerungssteinen

    Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zum Steinbrückenpark anzlegende Weg soll den Namen "Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Instituionen die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premmnitz zum Ausdruck zu bringen.

    Der Erinnerungstein ist keine besondere Form der Auszeichnung , so dass alle interessierten Personen, Personengruppen Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä. die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.

    Mit der Einzahlung des geforderten Betrages beauftragt der Antragsteller die Anfertigung und Verlegung des Erinnerungssteines im "Premnitzer Weg". Ein Anspruch auf eine konkrete Stelle im "Premnitzer Weg" besteht dabei nicht.

    Auf Grund der Beanspruchung des Weges kann die Stadt Premnitz keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der in die Gravur eingebrachten Tönung übernehmen. Da die Steine in einen öffentlichen Weg eingebracht werden, unterliegen sie mechanischen und Witterungseinflüssen, die den Zustand der Steine verändern können.

    Hinweise und Bedingungen für die Beantragung von Erinnerungssteinen

    Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zum Steinbrückenpark anzlegende Weg soll den Namen "Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Instituionen die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premmnitz zum Ausdruck zu bringen.

    Der Erinnerungstein ist keine besondere Form der Auszeichnung , so dass alle interessierten Personen, Personengruppen Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä. die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.

    Mit der Einzahlung des geforderten Betrages beauftragt der Antragsteller die Anfertigung und Verlegung des Erinnerungssteines im "Premnitzer Weg". Ein Anspruch auf eine konkrete Stelle im "Premnitzer Weg" besteht dabei nicht.

    Auf Grund der Beanspruchung des Weges kann die Stadt Premnitz keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der in die Gravur eingebrachten Tönung übernehmen. Da die Steine in einen öffentlichen Weg eingebracht werden, unterliegen sie mechanischen und Witterungseinflüssen, die den Zustand der Steine verändern können.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 30.11.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Stichwörter

    Spende, Förderung, Stein, Denkmal, Verbundenheit, Stein der Erinnerung, Erinnerung, Sponsoring

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)