Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Online-Dienst
Sondernutzung Verkehrsflächen
Beschreibung
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zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 039742 890411
E-Mail: ordnungsamt@amt-bruessow.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal
Stichwörter
Baumfällgenehmigung, Fundbüro, Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel