Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Online-Dienst
Sondernutzung Verkehrsfläche
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zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Amt Peitz - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 035601 38138(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 035601 38136(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 035601 38130(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 035601 38132(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 035601 38133(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Antrag, Baugerüst, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen