Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Online-Dienst

    Sondernutzung Verkehrsfläche

    ID: L100041_112437938

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    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2023 (von: Mucha, Diana)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Hensel, Jens)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Amt Peitz - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 6

    03185 Peitz/Picnjo

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag          08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag        08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch        geschlossen Donnerstag    08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Freitag           08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035601 38130(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Telefon Festnetz: 035601 38132(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Telefon Festnetz: 035601 38133(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Telefon Festnetz: 035601 38136(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Telefon Festnetz: 035601 38138(Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2022 (von: Mucha, Diana)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Hensel, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 15.06.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)