Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Bauarbeiten auf öffentlichem Verkehrsraum

    ID: L100041_117435943

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

    ID: L100041_117435939

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgaben:  

    • Anordnungen
    • Baumaßnahmen
    • Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
    • Personenverkehr
    • Bootszulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00-12:00 Uhr * Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr * Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664

    E-Mail: stva.vks@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    03253 Doberlug-Kirchhain

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 035322 2271

    Telefon Festnetz: 035322 390

    E-Mail: info@doberlug-kirchhain.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums

    Stichwörter

    Bauamt, Bauen, Bauhof, Baumschutz, Fördermittel, Gebäudemanagement, Hochbau, Liegenschaften, Stadtwald, Tiefbau

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Baustelleneinrichtungen, Bauen, Fahrradbügel, Zuwegung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Baugerüst, Baugerüsten, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de