Gebührenfestsetzung für Kindertagesbetreuung Änderung

    Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

    Beschreibung

    Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

    Online-Dienst

    Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    ID: L100041_109596366

    Beschreibung

    Übermittlung des Einkommensnachweises und weiterer Informationen für die Anpassung der Gebühr zur Kindertagesbetreuung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kitas und Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    14943 Luckenwalde

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
    • Einkommensnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    - Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

    - Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Luckenwalde: Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    Satzung der Stadt Luckenwalde zur Kindertagesbetreuung (PDF, 123 kB, in der Fassung der 2. Änderung)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    - Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

    - Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

    - Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

    - Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Stichwörter

    Kitagebühr, Prüfung Einkommen Kita, Elternbeitrag, Betreuungsgebühren Kind, Einkommensnachweis, Kindergarten, Gebühren Kita

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de