Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Brandenburg

    ID: L100041_114077151

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Franz-Straße 19

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Fax: 03381 58-3220

    Telefon Festnetz: 03381 58-3270

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Land Brandenburg:

    Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    In der Regel sofort

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Übersetzung, Pariser Abkommen, International, Fahrerlaubnis, Ausland, Wiener Abkommen, Internationaler Führerschein, international, Führerschein, internationaler Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de