Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.01.2025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind regelmäßig mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein
Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere 2 - 4 Wochen (das gilt nicht bei Umtausch von EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein).
Führerschein - Umtausch
Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sowie alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind weiterhin sowohl im Inland wie im Ausland gültig und zwar längstens bis zum 19. Januar 2033. Die Umtauschfristen hierzu finden sie unter Downloads/Links.
Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere 2 - 4 Wochen (das gilt nicht bei Umtausch von EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein).
Führerschein - Umtausch
Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sowie alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind weiterhin sowohl im Inland wie im Ausland gültig und zwar längstens bis zum 19. Januar 2033. Die Umtauschfristen hierzu finden sie unter Downloads/Links.
Online-Dienst
Online-Terminverwaltung Fahrerlaubnisbehörde
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten
Aktuelles
Für die Dienstleistungen, welche in der Online-Terminverwaltung aufgeführt sind, buchen Sie sich bitte einen Termin. Termine werden jeden Morgen (MO-FR) um 8 Uhr aktualisiert und online, sowie auch telefonisch für die Buchung zur Verfügung gestellt. Sind alle freien Termine verbucht worden, sind die nächstmöglichen Termine am Folgetag (MO-FR) um 8 Uhr erneut ersichtlich. Bei allen anderen Dienstleistungen handelt es sich um ein postalisches Antragsverfahren.
Beschreibung
Termine können über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch unter der 0331 289 1110 gebucht werden.
Die postalischen Anträge sind unter der jeweiligen Dienstleistung hinterlegt.
Informationen zu den notwenigen Unterlagen finden Sie ebenfalls unter der jeweiligen Dienstleistung oder auf den Anträgen. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge im Original vorliegen müssen. Die Postanschrift der Landeshauptstadt Potsdam lautet:
Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Mo 08:00 – 15:00 Uhr Di 08:00 – 18:00 Uhr Mi 08:00 – 12:00 Uhr Do 08:00 – 18:00 Uhr Fr 08:00 – 12:00 Uhr Sa 08:00 – 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 ( nicht zur Terminvereinbarung ) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 – 12:00 Uhr Di 15:00 – 16:00 Uhr Do 11:00 – 12:00 Uhr Fr 11:00 – 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Kontakt
Internet
Formulare
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
- Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Zusätzliche Unterlagen:
- ggf. gültiger Aufenthaltstitel
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
- Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Zusätzliche Unterlagen:
- ggf. gültiger Aufenthaltstitel
Voraussetzungen
Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- eine gültige deutsche Fahrerlaubnis
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- eine gültige deutsche Fahrerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
- § 24a Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25 Absatz 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein
§§ 23, 24, 24a, 25 und 76 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§§ 23, 24, 24a, 25 und 76 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts
Land Brandenburg:
Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.
Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.
Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden mit einem Ablaufdatum versehen, dass die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins überbrückt.
Fristen
Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts
Land Brandenburg:
Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:
I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr
Umtausch bis:
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts
Land Brandenburg:
Abhängig vom Einzelfall
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein
- 25,30 € - Umtausch alter Führerschein in EU-Kartenführerschein (Scheckkartenführerschein)
- 27,00 € - Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein
- 19,90 € - zusätzlich für die Ausstellung eines Expressführerscheins
- + 5,10 € - Direktversand durch die Bundesdruckerei (falls gewünscht)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
- 25,30 € - Umtausch alter Führerschein in EU-Kartenführerschein (Scheckkartenführerschein)
- 27,00 € - Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein
- 19,90 € - zusätzlich für die Ausstellung eines Expressführerscheins
- + 5,10 € - Direktversand durch die Bundesdruckerei (falls gewünscht)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Weitere Informationen
Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts
Land Brandenburg:
Bei der Umstellung eines Führerscheindokuments alten Rechts (Ausstellung vor dem 19.01.2013) bleiben sämtliche Besitzstände in Bezug auf die Fahrberechtigungen erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022
Stichwörter
alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, alter Führerschein, Kartenführerschein, Umtausch, Führerscheinumstellung, Führerschein, EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Eu-Führerschein