Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.01.2025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind regelmäßig mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein (IES:Potsdam)

    Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere 2 - 4 Wochen (das gilt nicht bei Umtausch von EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein).

    Führerschein - Umtausch
    Die früheren grauen oder rosafarbenen Führerscheine sowie alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind weiterhin sowohl im Inland wie im Ausland gültig und zwar längstens bis zum 19. Januar 2033. Die Umtauschfristen hierzu finden sie unter Downloads/Links.

    Online-Dienst

    Online-Terminverwaltung Fahrerlaubnisbehörde

    ID: L100041_113582971

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Beschreibung

    Der Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr stehen.

    Sie haben die Möglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0331 289843298

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein (IES:Potsdam)

    Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

    Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

    • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

    Zusätzliche Unterlagen:

    • ggf. gültiger Aufenthaltstitel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein (IES:Potsdam)

    • Hauptwohnsitz in Potsdam
    • gültige deutsche Fahrerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

    Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

    Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

    Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden mit einem Ablaufdatum versehen, dass die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins überbrückt.

    Fristen

    Land Brandenburg:

    Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:  

    I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    Vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später 

    19.01.2025

    II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

    Ausstellungsjahr

    Umtausch bis:

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Abhängig vom Einzelfall

    Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein (IES:Potsdam)

    Allg. Anfragen zum Posteingang oder Bearbeitungsstand eines Antrages können auf Grund der enormen Vielzahl eingereichter Anträge nicht mehr bearbeitet/beantwortet werden.

    Jede einzelne Anfrage verzögert die weitere Bearbeitung vorhandener Anträge. Wir möchten Sie daher bitten von den o.g. Anfragen per E-Mail, telefonisch oder auch postalisch abzusehen. 

    Das Team der Fahrerlaubnisbehörde arbeitet daran, alle umtauschpflichtigen Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten.

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    Vorrangig werden im Jahr 2024 Umtauschanträge alter Papierführerscheine der Geburtsjahre ab 1953 bearbeitet, da diese Papierführerscheine bereits ihre Gültigkeit verloren haben oder ab Januar 2025 verlieren.

    Die Geburtsjahre vor 1953 oder Antragsteller/- innen mit einem bereits vorhandenen Scheckkartenführerschein müssen daher bis auf weiteres zurück gestellt werden (bitte beachten Sie die offiziellen Umtauschfristen).

    Die aktuelle Bearbeitungszeit der umtauschpflichtigen Anträge beträgt 6 - 16 Wochen.

    Wurde der alte Führerschein (kein EU-Kartenführerschein) nicht in Potsdam ausgestellt, muss zuvor von der ausstellenden Behörde ein Registerauszug angefordert werden. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit um weitere 3 - 12 Wochen (das gilt nicht bei Umtausch von EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein).

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Potsdam: Umtausch in EU-Scheckkartenführerschein (IES:Potsdam)

    • 25,30 € - Umtausch alter Führerschein in EU-Kartenführerschein (Scheckkartenführerschein)
    • 27,00 € - Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein
    • 19,90 € - zusätzlich für die Ausstellung eines Expressführerscheins

    • + 5,10 € - Direktversand durch die Bundesdruckerei (falls gewünscht)

    Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.

    Weitere Informationen

    Land Brandenburg:

    Bei der Umstellung eines Führerscheindokuments alten Rechts (Ausstellung vor dem 19.01.2013) bleiben sämtliche Besitzstände in Bezug auf die Fahrberechtigungen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Führerschein umtauschen, alte Fahrerlaubnis, alter Führerschein, Führerschein, Führerscheinumstellung, Fahrerlaubnis, Umtausch, Kartenführerschein, EU-Führerschein, Eu-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English