Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    Online-Dienst

    Online-Terminverwaltung Fahrerlaubnisbehörde

    ID: L100041_113582971

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Beschreibung

    Termine können über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch unter der 0331 289 1110 gebucht werden.

    Die postalischen Anträge sind unter der jeweiligen Dienstleistung hinterlegt.

    Informationen zu den notwenigen Unterlagen finden Sie ebenfalls unter der jeweiligen Dienstleistung oder auf den Anträgen. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge im Original vorliegen müssen. Die Postanschrift der Landeshauptstadt Potsdam lautet:

    Landeshauptstadt Potsdam
    Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
    Friedrich-Ebert-Straße 79/81
    14469 Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Fax: 0331 289843298

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

    Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

    • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
    • ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
    • Antrag und alle Anlagen Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
    • Benennung von mindestens einer Begleitperson
    • ggf. Vollmacht der Erziehungsberechtigten (nur wenn der / die AntragstellerIn ohne Erziehungsberechtigen erscheint)
    • Jede Begleitperson muss die Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen, unterschreiben und die erforderlichen Unterlagen einreichen (eine Kopie Führerschein und eine Kopie des Personalausweises beidseitig müssen zur Antragstellung vorgelegt werden)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) im Original
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
    • Name der ausbildenden Fahrschule

    Formulare

    Land Brandenburg:

    Persönliche Antragstellung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    Der Antragsteller / Die Antragstellerin

    • Mindestalter bei Antragstellung 16,5 Jahre
    • der Hauptwohnsitz muss in Potsdam sein
    • Benennung von mindestens einer Begleitperson

    Die Begleitperson

    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
    • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
    • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    Fristen

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    Die theoretische bzw. praktische Prüfung darf erst dann begonnen werden, wenn der Führerscheinantrag in der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Ihrerseits nach Bearbeitung bezahlt wurde. Weiterhin muss der Prüfauftrag elektronisch bei der DEKRA registriert sein.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    • 4 - 6 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    • 52,40 € - Ersterteilung mit einer Begleitperson
    •  5,10 € - für jede weitere Begleitperson
    •  5,10 € - Direktversand

    Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Potsdam: Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam)

    Diese Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Führerschein mit 17, BF 17, Führerschein, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de