Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.
Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
Beschreibung
Aufgaben:
- Zulassung/Umschreibung Kfz
- Außerbetriebsetzung von Kfz
- Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten
- Verlust von Dokumenten oder Kennzeichenschilder
- Kennzeichenschilder ohne Trennstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennstrich
Die Umschreibung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges, welches der KFZ-Steuer unterliegt, ist nur möglich, sofern hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck Nr. 032021, Version 01/14) erteilt ist. Insbesondere sind Anträge auf Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiung schriftlich mit dem Antrag auf Umschreibung bzw. Zulassung einzureichen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00-12:00 Uhr * Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr * Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3531 50-26715(Zulassungsstelle Finsterwalde)
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7600(Zulassungsstelle Bad Liebenwerda)
E-Mail: stva@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:
- Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
- Bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
- Bisherige ZB II.
Bei erstmaliger Ausstellung ZB II ohne Zulassung:
- Nachweis der Verfügungsberechtigung.
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung für das Fahrzeug.
- Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht. Bei Firma (zum Beispiel GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht der Geschäftsführerung oder persönliches Erscheinen der Geschäftsführung.
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Land Brandenburg:
- Im Online-Verfahren Schriftform erforderlich: Ja
- Ansonsten persönliches Erscheinen oder Vertreter mit Vollmacht nötig.
Voraussetzungen
Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Ergänzung Land Brandenburg:
Die isolierte Ausstellung einer ZB II außerhalb eines Zulassungsverfahrens erfolgt nur für Neufahrzeuge (erstmalige Ausstellung) oder bei Änderung von persönlichen oder technischen Daten, Unbrauchbarkeit oder Verlust des Dokuments.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Land Brandenburg:
keine
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Kosten
Land Brandenburg:
10,20 € für die Ausstellung einer ZB II außerhalb eines Zulassungsverfahrens.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Kfz-Brief, Bescheinigung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrzeug, Verkehr, Zulassung, KFZ Brief