Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
Beschreibung
Aufgaben:
- Zulassung/Umschreibung Kfz
- Außerbetriebsetzung von Kfz
- Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten
- Verlust von Dokumenten oder Kennzeichenschilder
- Kennzeichenschilder ohne Trennstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennstrich
Die Umschreibung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges, welches der KFZ-Steuer unterliegt, ist nur möglich, sofern hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck Nr. 032021, Version 01/14) erteilt ist. Insbesondere sind Anträge auf Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiung schriftlich mit dem Antrag auf Umschreibung bzw. Zulassung einzureichen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00-12:00 Uhr * Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr * Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3531 50-26715(Zulassungsstelle Finsterwalde)
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7600(Zulassungsstelle Bad Liebenwerda)
E-Mail: stva@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Zuständigkeit für
Kreis Elbe-Elster (Brandenburg)
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Umweltplakette, Feinstaubplakette
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassung für Neufahrzeug