Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Beschreibung
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
Beschreibung
Aufgaben:
- Zulassung/Umschreibung Kfz
- Außerbetriebsetzung von Kfz
- Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten
- Verlust von Dokumenten oder Kennzeichenschilder
- Kennzeichenschilder ohne Trennstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennstrich
Die Umschreibung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges, welches der KFZ-Steuer unterliegt, ist nur möglich, sofern hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck Nr. 032021, Version 01/14) erteilt ist. Insbesondere sind Anträge auf Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiung schriftlich mit dem Antrag auf Umschreibung bzw. Zulassung einzureichen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00-12:00 Uhr * Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr * Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3531 50-26715(Zulassungsstelle Finsterwalde)
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7600(Zulassungsstelle Bad Liebenwerda)
E-Mail: stva@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
-
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
-
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
-
gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
-
gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
-
Nachweis über die Hauptuntersuchung,
-
bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Kosten
Land Brandenburg:
10,20 € für die geänderte ZB II.
Dazu kommen ggfs. weitere Kosten, bspw. für Gutachten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
KFZ Brief, Zulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Bescheinigung, Kfz-Brief, Verkehr, Fahrzeug