Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    zuständige Stelle

    Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgaben:

    • Zulassung/Umschreibung Kfz
    • Außerbetriebsetzung von Kfz
    • Änderungen von Fahrzeug- und Halterdaten
    • Verlust von Dokumenten oder Kennzeichenschilder
    • Kennzeichenschilder ohne Trennstrich und Fahrzeugpapiere mit Trennstrich


    Die Umschreibung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges, welches der KFZ-Steuer unterliegt, ist nur möglich, sofern hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck Nr. 032021, Version 01/14) erteilt ist. Insbesondere sind Anträge auf Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiung schriftlich mit dem Antrag auf Umschreibung bzw. Zulassung einzureichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchhainer Straße 38a

    03238 Finsterwalde

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7600(Zulassungsstelle Bad Liebenwerda)

    Telefon Festnetz: +49 3531 50-26715(Zulassungsstelle Finsterwalde)

    E-Mail: stva@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Land Brandenburg:

    Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:

    • Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
    • Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
    • Vorlage ZB II.

    Hinweise für Brandenburg: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Land Brandenburg:

    Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:

    • Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
    • Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
    • Vorlage ZB II.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Land Brandenburg:

    Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Hinweise für Brandenburg: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Land Brandenburg:

    Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

    Hinweise für Brandenburg: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Land Brandenburg:

    Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

    Kosten

    Land Brandeburg:

    11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.

    Hinweise für Brandenburg: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Land Brandeburg:

    11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zulassung Fahrzeug, Zulassungsbehörde, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Zulassung Auto, Bescheinigung, Zulassung Kfz, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Fahrzeugzulassung, Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, ZB I

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)