Blaue Tonne
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
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zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2735(Heike Reinschke, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung)
Fax: +49 355 612-132903
E-Mail: abfallwirtschaftsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Hinweise für Brandenburg: Altpapier Entsorgung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brandenburg: Altpapier Entsorgung
Rechtsbehelf
Hinweise für Brandenburg: Altpapier Entsorgung
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Hinweise für Brandenburg: Altpapier Entsorgung
Fristen
Hinweise für Brandenburg: Altpapier Entsorgung
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Entsorgung, Altpapiertonne, Wertstoffhof, Altpapier, blaue Tonne, Papiermüll, Altpapiercontainer