Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Bestellung einer Eheurkunde

    ID: L100041_115526750

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Stahnsdorf liegt südlich von Berlin. Man findet hier viel Grün und ländliche Idylle. Zugleich befinden sich aber Berlin und Potsdam nur wenige Kilometer entfernt und sind schnell zu erreichen.

    Der Standesamtsbezirk Stahnsdorf besteht aus Stahnsdorf-Ort und den drei Ortsteilen Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf. Sitz der Gemeinde ist das Gemeindezentrum in der Annastraße 3. Hier befinden sich in der ersten Etage das Standesamt und das Trauzimmer, in dem etwa 30 Personen Platz finden. Das Gebäude ist behindertengerecht ausgebaut und kostenfreie Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Annastraße 3

    14532 Stahnsdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Annastr.
      Linien:
      • Bus: 622
      • Bus: 627
      • Bus: 624

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03329 646-110

    E-Mail: standesamt@stahnsdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag für eine Urkunde aus dem Eheregister

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Hochzeit, Eheurkunde, mehrsprachige Eheurkunde, internationale Eheurkunde, Trauung, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Urkunde nachbestellen, Heirat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de