Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Potsdam: Eheurkunde

    Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

    Das Standesamt stellt Eheurkunden aus und zwar für alle Ehen, die geschlossen wurden

    • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
    • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
    • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.

    Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Eheurkunden aus den Eheregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.

    Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.

    Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.

    Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.

    Auf Wunsch kann die Urkunde auch als mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, slowenisch, polnisch, litauisch, estnisch, rumänisch, bulgarisch).

    Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

    Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:

    • Geburtenregister: 110 Jahre
    • Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre

    Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.

    Landeshauptstadt Potsdam
    Stadtarchiv
    Helene-Lange-Str. 14
    14469 Potsdam

    Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

    Das Standesamt stellt Eheurkunden aus und zwar für alle Ehen, die geschlossen wurden

    • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
    • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
    • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.

    Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Eheurkunden aus den Eheregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.

    Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.

    Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.

    Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.

    Auf Wunsch kann die Urkunde auch als mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, slowenisch, polnisch, litauisch, estnisch, rumänisch, bulgarisch).

    Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

    Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:

    • Geburtenregister: 110 Jahre
    • Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
    • Sterberegister: 30 Jahre

    Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.

    Landeshauptstadt Potsdam
    Stadtarchiv
    Helene-Lange-Str. 14
    14469 Potsdam

    Online-Dienst

    Onlineantrag Personenstandsurkunden

    ID: L100041_114590427

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2023 (von: Webservice, Sitepark)

    Technisch geändert am 17.04.2024 (von: Webservice, Sitepark)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt

    Beschreibung

    Neben der klassischen Durchführung von Eheschließungen übernimmt die Arbeitsgruppe Standesamt die Erstellung von Einträgen über die Geburt bzw. den Tod von Personen auf dem Stadtgebiet.

    Folgebeurkundungen, Auskünfte und Nachbeurkundungen bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland gehören ebenso zum Aufgabenspektrum des Standesamtes wie die nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden und auch genealogische Sucharbeiten.

    Auch die Staatsangehörigkeits- und die Namensänderungsbehörde sind in die Arbeitsgruppe Standesamt integriert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 14

    14469 Potsdam

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo 09:00 – 12:00 Uhr Di 09:00 – 18:00 Uhr Mi 09:00 – 12:00 Uhr Do 09:00 – 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023 (von: Webservice, Sitepark)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Webservice, Sitepark)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

    Hinweise für Potsdam: Eheurkunde

    • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
    • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Eheurkunde

    • Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.
    • Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Hinweise für Potsdam: Eheurkunde

    16,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde 
      8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

    16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
      8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

    13,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

    15,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde 
      7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

    15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
      7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

    12,00 Euro - jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Potsdam: Eheurkunde

    Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

    • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
    • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
    • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
    • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

    Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

    • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
    • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

    Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

    • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
    • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
    • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
    • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

    Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

    • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
    • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

    Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 20.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hochzeit, Lebenspartnerschaftsurkunde, mehrsprachige Eheurkunde, Urkunde nachbestellen, Heiratsurkunde, Eheurkunde, internationale Eheurkunde, Ehe, Ausstellung einer Eheurkunde, Heirat, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)