Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag

    Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

    Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

    Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

    • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
    • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

    Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Staatsangehörigkeitsbehörde

    Beschreibung

    • Einbürgerung 

      • Neben den verschieden gesetzlich geregelten Möglichkeiten des automatischen Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen. Hierzu kann ein Einbürgerungsantrag gestellt werden, welcher individuell nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft wird.

    • Staatsangehörigkeit
       

      • Im alltäglichen Gebrauch reicht in der Regel für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ein Reisepass oder Personalausweis aus. Wer allerdings den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachweisen muss (z. B. zur Approbation in medizinischen Berufen), benötigt einen Staatsangehörigkeitsausweis (Staatsangehörigkeitsurkunde). Dieser kann unter Vorlage verschiedener Urkunden und Nachweise gegen eine Gebühr bei uns beantragt werden. 

    • weitere Aufgaben
       

      • Nachweis über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit

      • Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

      • Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)

    Namensänderungen

    Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z.B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel der Standesbeamte der Wohnsitzgemeinde. Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine Erklärung nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Vornamen und Familiennamen können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Der bloße Wunsch nach einer Namensänderung ist nicht ausreichend.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Lanfter 5

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Fax: +49 3535 46-4448

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-4408(Sachbearbeiter/in Staatsangehörigkeitswesen)

    E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
    • Nachweise, dass die deutsche Staatsangehörigkeit jedenfalls früher einmal besessen wurde und gegebenenfalls auch gegenwärtig noch besessen wird:
      • deutsche Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis),
      • Einbürgerungsurkunden,
      • Bescheinigungen oder Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
      • Spätaussiedlerbescheinigungen,
      • Vertriebenenausweise,
      • Registrierscheine,
      • Flüchtlingsausweise,
      • Ernennungsurkunden (bei Beamten),
      • Staatsangehörigkeitsausweise,
      • Heimatscheine,
      • Urkunden oder Ausweise über Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher oder
      • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte (zum Beispiel Nachweise über - früheres - Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht).

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Im Land Brandenburg: Widerspruch gegen die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe "Erforderliche Unterlagen") in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.

    Fristen

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellungsentscheidung beträgt 51 EUR

    Bemerkung:

    Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

    Für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises fallen keine zusätzlichen Kosten an.

    Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.

    Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
    • Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
    • In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.

    Weitere Informationen

    • Informationsangebot des Bundesverwaltungsamtes
      Die Webseite liefert nähere Informationen zum Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und ein elektronisch ausfüllbares Antragsformular (PDF-Datei) zum Download. Die Informationen richten sich zwar an Personen, die im Ausland leben, treffen jedoch in der Sache auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zu

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeitsausweis, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsbehörde, Deutsche Vorfahren, Staatsangehörigkeitsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de