Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Staatsangehörigkeitsbehörde

Aktuelles

Staatsangehörigkeitsbehörde

Beschreibung

  • Einbürgerung 

    • Neben den verschieden gesetzlich geregelten Möglichkeiten des automatischen Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen. Hierzu kann ein Einbürgerungsantrag gestellt werden, welcher individuell nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft wird.

  • Staatsangehörigkeit
     

    • Im alltäglichen Gebrauch reicht in der Regel für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ein Reisepass oder Personalausweis aus. Wer allerdings den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachweisen muss (z. B. zur Approbation in medizinischen Berufen), benötigt einen Staatsangehörigkeitsausweis (Staatsangehörigkeitsurkunde). Dieser kann unter Vorlage verschiedener Urkunden und Nachweise gegen eine Gebühr bei uns beantragt werden. 

  • weitere Aufgaben
     

    • Nachweis über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit

    • Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    • Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)

Namensänderungen

Je nach Einzelfall können Namen über Willenserklärungen nach dem bürgerlichen Recht (z.B. nach Eheschließung oder nach Scheidung) oder durch Erklärungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz geändert werden. Ansprechpartner für namensrechtliche Erklärungen ist in der Regel der Standesbeamte der Wohnsitzgemeinde. Immer dann, wenn der Wunsch nach einer Namensänderung durch eine Erklärung nicht erfüllt werden kann, bleibt nur der Weg über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Vornamen und Familiennamen können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Der bloße Wunsch nach einer Namensänderung ist nicht ausreichend.

Adresse

Hausanschrift

An der Lanfter 5

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 ; Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-4408(Sachbearbeiter/in Staatsangehörigkeitswesen)

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Zuständigkeit für

Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg)

Version

Technisch erstellt am 06.12.2018

Technisch geändert am 18.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018