• Sieversdorf-Hohenofen (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse VI bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis

Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

Beschreibung

Stehen Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, nimmt das Unternehmen, mit dem sie ein Hauptarbeitsverhältnis eingegangen sind, den Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitslohn nach der Steuerklasse vor, die Ihrem steuerlichen Familienstand entspricht. Hierbei handelt es sich um die Steuerklassen I bis V. 

Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.

Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen. 

Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.

Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.

Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben (s. weiterführende Informationen).

zuständige Stelle

Das Finanzamt Ihres Wohnortes

Ansprechpartner

Finanzamt Kyritz

Adresse

Hausanschrift

Perleberger Straße 1-2

16866 Kyritz

Öffnungszeiten

Montag        08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag        08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in vereinbart werden

Kontakt

Telefon Festnetz: 033971 65-0

Fax: 033971 65-200

E-Mail: poststelle.fa-kyritz@fa.brandenburg.de

Bankverbindung

Finanzamt Kyritz

Empfänger: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07 1000 0000 0016 0015 07

BIC: MARKDEF1100

Stichwörter

Finanzen, Steuer

Version

Technisch erstellt am 22.11.2018

Technisch geändert am 19.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Keine

Formulare

Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

Voraussetzungen

Es bestehen Arbeitsverhältnisse mit mehreren Unternehmen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
§ 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
§ 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Verfahrensablauf

Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
https://www.bzst.de/gemfa
 

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde - Steuerverwaltung -    am 15.12.2020

Version

Technisch erstellt am 03.02.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Hauptarbeitgeber, Hauptberuf, Zweites Dienstverhältnis, Steuerklasse VI, Betriebsstättenfinanzamt, Nebenarbeitgeber, Zweites Arbeitsverhältnis, Mehrere Arbeitgeber, Nebenjob, Nebentätigkeit, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Nebenbeschäftigung, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Lohnkonto

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020