• Tröbitz (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

Beschreibung

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.
Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

  • IV/IV,
  • III/V oder
  • Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.

Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V.
Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.
Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

  • beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder
  • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten.

Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

Online-Dienste

Antrag auf Steuerklassenwechsel" sowie "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)"

ID: L100041_109334877

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 02.02.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Antragstellung online auf ELSTER

ID: L100041_109334824

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Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 03.02.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Das Finanzamt Ihres Wohnortes

Ansprechpartner

Finanzamt Calau

Adresse

Hausanschrift

Springteichallee 25

03205 Calau/Kalawa

Öffnungszeiten

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03541 83-0

Fax: 03541 83-100

E-Mail: poststelle.fa-calau@fa.brandenburg.de

Bankverbindung

Finanzamt Calau

Empfänger: Finanzamt Calau

IBAN: DE83 1000 0000 0010 0015 62

BIC: MARKDEF1100

Stichwörter

Finanzen, Steuer

Version

Technisch erstellt am 22.11.2018

Technisch geändert am 19.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Voraussetzungen

Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen:

  • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
    • "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
    • "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
  • Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag unterschreiben.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Alternativ können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch online und barrierefrei über ELSTER stellen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Fristen

Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 31.10.2021

Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Steuerklassenwahl, Einkommensteuer, Steuerklasse 4, Wechsel der Steuerklasse, Steuerklasse V, Steuerklasse 5, Elstam, ELStAM, Ehe, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Änderung der Steuerklasse Ehegatten, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerklasse III, Steuerklassenkombination, Steuerklasse 3, Änderung der Steuerklasse Lebenspartner, Steuerklasse IV, Steuerklasse ändern, Steuerklassenwechsel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020