Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt

    Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt

    Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Austritt in der Regel nichts weiter tun, um sich Ihrer Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer zu entledigen.

    Wie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.

    Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.

    Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
     

    Online-Dienst

    Kirchensteuer Eintritt / Austritt

    ID: L100041_119478082

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Amtsgericht

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Brandenburg an der Havel

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 47

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Fax: 03381 398-555(Rechtssachen)

    Fax: 03381 398-640(Verwaltung)

    Telefon Festnetz: 03381 398-500

    E-Mail: verwaltung@agbrb.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    AG Brandenburg an der Havel, Amtsgericht

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab. 

    • Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt. 
    • Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich. 

    Kosten

    Ob und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 31.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Lohnkirchensteuer, Religion, Elstam, ELStAM, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English