• Nuthetal (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt

Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt

Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

Beschreibung

Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Austritt in der Regel nichts weiter tun, um sich Ihrer Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer zu entledigen.

Wie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.

Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.

Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
 

Online-Dienst

Kirchensteuer Eintritt / Austritt

ID: L100041_119478082

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Version

Technisch erstellt am 08.11.2024

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Amtsgericht

Ansprechpartner

Amtsgericht Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Hegelallee 8

14467 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 2017-0

Fax: 0331 2017-2960

Fax: 0331 2017-2961

E-Mail: poststelle@agp.brandenburg.de(Nicht für Rechtssachen!)

Internet

Stichwörter

AG Potsdam, Amtsgericht

Version

Technisch erstellt am 26.06.2020

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle

Rechtsgrundlage(n)

Ergänzung Land Brandenburg:

Brandenburgisches Kirchensteuergesetz (BbgKiStG)

Kirchenaustrittsverordnung (KiAusV)

Hinweise für Brandenburg: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt

Ergänzung Land Brandenburg:

Brandenburgisches Kirchensteuergesetz (BbgKiStG)

Kirchenaustrittsverordnung (KiAusV)

Verfahrensablauf

Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab. 

  • Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt. 
  • Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich. 

Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 31.10.2021

Version

Technisch erstellt am 02.02.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnkirchensteuer, Elstam, Kirchensteuer, Religion, Lohnsteuerkarte, Kirchenaustritt, ELStAM

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020