Personalausweis Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund (IES:Potsdam)

    • Wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Es kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.
    • Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
    • Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der / die BürgerIn die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

    Online-Dienste

    Onlinestatusabfrage Personalausweis & Reisepass

    ID: L100041_114692820

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

    ID: L100041_113582970

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde 

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund (IES:Potsdam)

    Bundesweite Sperrhotline:

    Montags bis Sonntags
    24 Stunden erreichbar
    Tel: 116 116 

    In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
    Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.

    Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
    Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.

    Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

    Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.

    Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.

    Sie haben die Möglichkeit

    • telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten

    • jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
    • unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

    Angebote von Serviceleistungen:

    • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
    • Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
    • Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
    • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
    • Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
    • sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
    • Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstr. 22

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0331 2893814

    Telefon Festnetz: 0331 2891111

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund (IES:Potsdam)

    • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
    • bei Fund: wiedergefundener Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund (IES:Potsdam)

    Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund (IES:Potsdam)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    ePA, elektronischer Personalausweis, Verlust, Anzeige Verlust Ausweis, Personalausweis verloren, Personalausweis Verlust, PA, Perso, Anzeigen, neuer Personalausweis, Meldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de