Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der GültigkeitOnline erledigen

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Online-Dienst

    Personalausweis, Statusabfrage

    ID: L100041_115737331

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 10-12

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Parkplätze

    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Lindenplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Lindenplatz
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag * 09:00 - 13:00 Uhr Dienstag * 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag * 09:00 - 16:00 Uhr Freitag * 09:00 - 13:00 Uhr Samstag * 09:00 - 12:00 Uhr geschlossen Bitte Beachten Sie: Samstags ist das Bürgeramt 14-tägig immer in den geraden Wochen geöffnet!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03562 989-530

    Fax: 03562 7460

    E-Mail: buergeramt@forst-lausitz.de

    Kontaktperson

    • Frau Annett Luser (Fachbereichsleiterin)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 535

      Telefon Festnetz: 03562 989-535

      E-Mail: a.luser@forst-lausitz.de

    • Frau Sophie König (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 532

      Telefon Festnetz: 03562 989-532

      E-Mail: s.koenig@forst-lausitz.de

    • Frau Manuela Waldhelm (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 533

      Telefon Festnetz: 03562 989-533

      E-Mail: m.waldhelm@forst-lausitz.de

    • Frau Grit Müller (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-534

      Telefon Festnetz: 534

      E-Mail: g.mueller@forst-lausitz.de

    • Frau Carolin Pottag (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-531

      Telefon Festnetz: 531

      E-Mail: c.pottag@forst-lausitz.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37.00 EUR

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Lichtbildausweis, PA, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, abgelaufen, Neuer PA, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Ablauf der Gültigkeit, Personaldokument, Ausweis, Personalausweis zu alt, Ausweis ausstellen, Beantragung Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English