Personalausweis Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienst

    Personalausweis, Statusabfrage

    ID: L100041_115737331

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Zuständigkeit

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 10-12

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Lindenplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Lindenplatz
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag * 09:00 - 13:00 Uhr Dienstag * 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag * 09:00 - 16:00 Uhr Freitag * 09:00 - 13:00 Uhr Samstag * 09:00 - 12:00 Uhr geschlossen Bitte Beachten Sie: Samstags ist das Bürgeramt 14-tägig immer in den geraden Wochen geöffnet!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03562 989-530

    Fax: 03562 7460

    E-Mail: buergeramt@forst-lausitz.de

    Kontaktperson

    • Frau Annett Luser (Fachbereichsleiterin)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-535

      Telefon Festnetz: 535

      E-Mail: a.luser@forst-lausitz.de

    • Frau Sophie König (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 532

      Telefon Festnetz: 03562 989-532

      E-Mail: s.koenig@forst-lausitz.de

    • Frau Manuela Waldhelm (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 533

      Telefon Festnetz: 03562 989-533

      E-Mail: m.waldhelm@forst-lausitz.de

    • Frau Grit Müller (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 03562 989-534

      Telefon Festnetz: 534

      E-Mail: g.mueller@forst-lausitz.de

    • Frau Carolin Pottag (Sachbearbeiterin Bürgerservice)
      Hausanschrift

      Lindenstraße 10

      03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

      Telefon Festnetz: 531

      Telefon Festnetz: 03562 989-531

      E-Mail: c.pottag@forst-lausitz.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Personalausweisbehörde

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Neuer PA, Ausweis, Identitätsnachweis, vorübergehend, Perso, vorläufiger Personalausweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, PA, Ausweis ausstellen, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, Personaldokument

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de