Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Beantragung
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
- Eine Online-Funktion (eID-Funktion) ist zugeschaltet. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
- Der neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Funktion wird nicht von der Personalausweisbehörde eingetragen!
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
- bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
- bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
- bei Verlust des Personalausweises
- bei Diebstahl des Personalausweises
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
- Eine Online-Funktion (eID-Funktion) ist zugeschaltet. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
- Der neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Funktion wird nicht von der Personalausweisbehörde eingetragen!
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
- bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
- bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
- bei Verlust des Personalausweises
- bei Diebstahl des Personalausweises
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Online-Dienste
Onlinestatusabfrage Personalausweis & Reisepass
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminverwaltung zur Abholung von Personaldokumenten / Bewohnerparkausweisen
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zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Aktuelles
Beschreibung
Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.
Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!
Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.
Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten
- jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
- unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
Angebote von Serviceleistungen:
- Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
- Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
- Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
- Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
- Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
- sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
- Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin: Mo 10:00 – 18:00 Uhr Di 08:00 – 18:00 Uhr Mi 08:00 – 18:00 Uhr Do 08:00 – 18:00 Uhr Fr 08:00 – 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt) Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie: In der Wilhelmgalerie arbeitet das Bürgerservicecenter mit dem Tool „SmartWarten“. Die Erstellung eines Tickets erfolgt mittels eines QR-Codes, der mit dem eigenen Smartphone gescannt werden muss, ohne die Notwendigkeit einer App. Durch das im Browser erhaltende digitale Ticket kann die jeweilige Wartezeit zu jeder Zeit online nachverfolgt werden. Bei Schwierigkeiten in Bezug auf das Scannen des QR-Codes oder bei nicht Besitz eines Smartphones, bietet das Bürgerservicecenter über das vor Ort anwesende Personal Hilfestellung. Mo 10:30 – 16:00 Uhr Di 08:15 – 16:00 Uhr Mi 08:15 – 16:00 Uhr Do 08:15 – 16:00 Uhr Fr 08:15 – 13:00 Uhr Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie: • Es ist nur Kartenzahlung möglich. • Folgende Dienstleistungen werden  NICHT angeboten:     • Ausgabe von Dokumenten     • Kfz-Angelegenheiten     • Bewohnerparkausweis     • Auslandsbeglaubigungen     • Verpflichtungserklärungen ----------------- Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen : Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Kontakt
De-Mail: buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
De-Mail: fundbuero@rathaus.potsdam.de
De-Mail: Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Telefon Festnetz: 0331 2891111
Fax: 0331 2893814
Internet
Formulare
Zustimmungserklärung
Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für unverheiratete Minderjährige
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Beantragung
§§ 1,2,3 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
§§ 1,2,3 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Rechtsbehelf
Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Beantragung
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis,
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis,
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Beantragung
Die Vorgangsbearbeitung bei der Antragstellung ist zeitaufwändiger als bisher. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten zu rechnen.
Der Personalausweis steht Ihnen nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief.
Die Vorgangsbearbeitung bei der Antragstellung ist zeitaufwändiger als bisher. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten zu rechnen.
Der Personalausweis steht Ihnen nach Herstellung durch die Bundesdruckerei, nachdem Sie den PIN-Brief erhalten haben, zur Abholung im Bürgerservicecenter bereit. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief.
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024
Stichwörter
Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, Perso, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Personaldokument, Lichtbildausweis, Passbild, Ausweis, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Personalausweis, Beantragung, PA, neuer Personalausweis