Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Online-Dienst
Abholung beantragter Personalausweise und Reisepässe (Online-Statusabfrage)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beantragung Personalausweis
stadtbuero@cottbus.de(Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)
stadtbuero@cottbus.de(Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Stadtbüro
Beschreibung
Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Hinweis: Möglichkeiten zur Terminvereinbarung im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro" über unseren Telefonservice 0355 6123333 per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)
E-Mail: stadtbuero@cottbus.de
Internet
Formulare
Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beantragung Personalausweis
- Erwird empfohlen, das Original der Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde oder Eheurkunde vorzulegen, um spätere Unstimmigkeiten und zusätzliche wege zu vermeiden.
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
- Erwird empfohlen, das Original der Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde oder Eheurkunde vorzulegen, um spätere Unstimmigkeiten und zusätzliche wege zu vermeiden.
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beantragung Personalausweis
Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur die sorgeberechtigte Person den Antrag stellen.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss persönlich anwesend sein. Das gilt auch bei Antragstellung durch gesetzlichen Vertreter, gerichtlich bestellten Betreuer oder Person mit Vorsorgevollmacht!
Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur die sorgeberechtigte Person den Antrag stellen.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss persönlich anwesend sein. Das gilt auch bei Antragstellung durch gesetzlichen Vertreter, gerichtlich bestellten Betreuer oder Person mit Vorsorgevollmacht!
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beantragung Personalausweis
- Die Gebühr für den Personalausweis für Antragsteller, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt ab dem 01.01.2020 37,00 €.
- Unter dem 24. Lebensjahr bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 €.
- Parallel dazu entfallen die Gebühren für das nachträgliche Aktivieren, Entsperren der Online-Ausweisfunktion oder der Änderung der PIN.
- Die Gebühren werden bei Antragstellung erhoben.
- Die Gebühr für den Personalausweis für Antragsteller, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt ab dem 01.01.2020 37,00 €.
- Unter dem 24. Lebensjahr bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 €.
- Parallel dazu entfallen die Gebühren für das nachträgliche Aktivieren, Entsperren der Online-Ausweisfunktion oder der Änderung der PIN.
- Die Gebühren werden bei Antragstellung erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beantragung Personalausweis
Alle Deutschen Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend im Inland aufhalten, sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen.
Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokumentes ist nicht möglich.
Die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
Die Ausgabe des Personaldokumentes erfolgt im Stadtbüro in der 2. Etage im Zimmer 2.079.
Die Identifikation für die Ausgabe erfolgt mit den vorhandenen bzw. abgelaufenen Dokument oder mit der Geburtsurkunde.
Bei Abholung des Personalausweises für Kinder, muss ebenfalls das vorhandene bzw. abgelaufene Dokument oder die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
Die Möglichkeit der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person besteht. Die Abholung kann mit einer Vollmacht erfolgen, wenn sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Möchten Sie bei der Ausgabe Ihre Transport - PIN (PIN - Brief) in Ihre persönliche PIN ändern, halten Sie bitte Ihre Transport - PIN bereit.
Dies kann nicht in Vollmacht erfolgen.
Alle Deutschen Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend im Inland aufhalten, sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen.
Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokumentes ist nicht möglich.
Die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.
Die Ausgabe des Personaldokumentes erfolgt im Stadtbüro in der 2. Etage im Zimmer 2.079.
Die Identifikation für die Ausgabe erfolgt mit den vorhandenen bzw. abgelaufenen Dokument oder mit der Geburtsurkunde.
Bei Abholung des Personalausweises für Kinder, muss ebenfalls das vorhandene bzw. abgelaufene Dokument oder die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
Die Möglichkeit der Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person besteht. Die Abholung kann mit einer Vollmacht erfolgen, wenn sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Möchten Sie bei der Ausgabe Ihre Transport - PIN (PIN - Brief) in Ihre persönliche PIN ändern, halten Sie bitte Ihre Transport - PIN bereit.
Dies kann nicht in Vollmacht erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024
Stichwörter
Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, Perso, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Personaldokument, Lichtbildausweis, Passbild, Ausweis, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Personalausweis, Beantragung, PA, neuer Personalausweis