Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Beschreibung
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.
Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.
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Hinterbliebenenrente Kriegsopfer
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zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
LASV, Soziales, Versorgung
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
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Internet
Stichwörter
LASV
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Internet
Stichwörter
LASV, Soziales, Versorgung
erforderliche Unterlagen
- Kontonachweis
- gegebenenfalls Kontovollmacht
Formulare
Formloser Antrag ist möglich. Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden.
Voraussetzungen
Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)
Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
-
- auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
- auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
- als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
- In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle
Fristen
Leistungen werden auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 06.11.2020
Stichwörter
Elternrente, Waisenrente, Hinterbliebenengeld, Kriegsopfer, Witwenrente