Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern ZahlungOnline erledigen

    Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Beschreibung

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.

    Online-Dienst

    Hinterbliebenenrente Kriegsopfer

    ID: L100041_109255826

    Beschreibung

    Hier können Sie als hinterbliebene Person eines Kriegspfers Versorgungsrente beanragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lipezker Str. 45

    03048 Cottbus/Chóśebuz

    Haus 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 331 275484548

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Havemann-Straße 4

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    Fax: +49 331 275484548

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 331 275484548

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kontonachweis
    • gegebenenfalls Kontovollmacht

    Formulare

    Formloser Antrag ist möglich. Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden.

    Voraussetzungen

    Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)

    Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

      • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
      • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
      • als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
      • In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle

    Fristen

    Leistungen werden auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 06.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Kriegsopfer, Hinterbliebenengeld, Witwenrente, Elternrente, Waisenrente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English