Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass Ausstellung

    In welchen Fällen wird für die Überführung einer Leiche ein Leichenpass benötigt?

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Brandenburg an der Havel

    ID: L100041_114078102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Nach §  18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Nach § 3 Absatz 1 BbgGDG sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese führen ihre Aufgaben als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz in einem Gesundheitsamt durch (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 2 BbgGDG). Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 14

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 58-5301

    Fax: 03381 58-5304

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt-brandenburg.de

    Stichwörter

    Gesundheit

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
    • Route der Überführung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) i. V. mit Verordnung über die Dokumentation der Leichenschau im Land Brandenburg (Brandenburgische Leichenschaudokumentations-Verordnung - BbgLDV)

    Kosten

    Richten sich nach der Gebührenordnung MSGIV

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. am 05.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Leichentransport, Totenüberführung, Totentransport, Leichenpass, Leichenüberführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de