zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    Die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung des juristischen Vorbereitungsdienstes. Sie ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil gegliedert.

    Beschreibung

    Die Durchführung der zweiten juristischen Staatsprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung des juristischen Vorbereitungsdienstes und soll zeigen, ob Sie die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.

    Die zweite juristische Staatsprüfung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorbereitet und durchgeführt.

    Die zweite juristische Staatsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Gegenstand der Prüfungen sind die in § 17 Abs. 2 i.V. mit § 3 Abs. 2 Satz 1 BbgJAG bestimmten Pflichtfächer und die Inhalte der Ausbildung in den Pflichtstationen des juristischen Vorbereitungsdienstes. Das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

    Im Rahmen des schriftlichen Prüfungsteils sind sieben Aufsichtsarbeiten an sieben Arbeitstagen mit Aufgaben zum Bürgerlichen Recht, zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden angefertigt.

    Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie:

    • mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben oder,
    • mindestens einen Punktdurchschnitt von 4,00 Punkten erreichen und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben.

    Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen. Für die mündliche Prüfung werden vier Einzelnoten vergeben.

    Im Anschluss an die mündliche Prüfung berät der Prüfungsausschuss über die Bewertung und gibt dem Prüfling das Ergebnis mit der Endpunktzahl aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung bekannt. Das Zeugnis über die zweite juristische Staatsprüfung gibt Auskunft über das Bestehen und die Endpunktzahl der Prüfung.

    Online-Dienst

    Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

    ID: L100041_109230553

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

    bei der
    Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

    Zuständigkeit

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

    Sprechzeiten grundsätzlich:
    montags, mittwochs, freitags 9.00 - 12.30 Uhr
    Auskunft und Beratung - Geschäftsstelle, Tel. 030/9013 - 3317

    Ansprechpartner

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Straße 21-25

    10825 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 9013-3333

    Fax: 030 9028-3784

    E-Mail: gjpa@senjustva.berlin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

    Die Voraussetzungen zur Zulassung, Durchführung und Benotung der zweiten juristischen Staatsprüfung sind in den §§ 16 bis 18 BbgJAG in Verbindung mit §§ 27 bis 33 BbgJAO geregelt.

    Bitte beachten Sie, dass der juristische Vorbereitungsdienst im Zuständigkeitsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts liegt und von diesem vorbereitet und durchgeführt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die zweite juristische Staatsprüfung gliedert sich in folgende Verfahrensschritte:

    1. Die schriftliche Prüfung findet im 20. Monat der Ausbildung des juristischen Vorbereitungsdienstes statt. Sie erhalten etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin die Ladung zur schriftlichen Prüfung durch einen einfachen Brief.
    2. Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie müssen den schriftlichen Prüfungsteil bestehen, um zum mündlichen Prüfungsteil zugelassen zu werden.
    3. Für den schriftlichen Teil sind sieben Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die Arbeiten werden unter Aufsicht mit einer jeweiligen Bearbeitungszeit von fünf Stunden an sieben Arbeitstagen angefertigt.
    4. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen Sie:
    • mindestens einen Punktdurchschnitt von 3,50 Punkten erreichen und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben oder,
    • mindestens einen Punktdurchschnitt von 4,00 Punkten erreichen und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens vier Punkte erhalten haben.
    1. Die mündliche Prüfung besteht aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch sowie einem Prüfungsgespräch in drei Abschnitten. Jeder Abschnitt bezieht sich auf ein Pflichtfach. Die Dauer der mündlichen Prüfung soll etwa 45 Minuten betragen.
    2. Wenn Sie die zweite juristische Staatsprüfung einmal nicht bestanden haben, können Sie dieses einmal wiederholen.

    Fristen

    Die zweite juristische Staatsprüfung findet in der Regel im März, Juni, September und Dezember eines Jahres statt. Die jeweiligen Termine und Fristen sind den Informationen des GJPA zu entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die schriftliche Prüfung findet im 20. Monat der Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes statt. Sie erhalten etwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin die Ladung zur schriftlichen Prüfung durch einen einfachen Brief.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Auf den Internetseiten des GJPA finden Sie umfangreiche Informationen zur zweiten juristischen Staatsprüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg am 01.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Juristische Ausbildung, Juristischer Vorbereitungsdienst, Juristisches Studium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English