Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen an Denkmalen
Wenn Sie Maßnahmen oder Veränderungen an Denkmalen planen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Hinweise für Brandenburg: Änderung von Denkmalen Genehmigung
Wenn Sie Maßnahmen oder Veränderungen an Denkmalen planen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Beschreibung
Wollen Sie ein Denkmal instandsetzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.
Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.
Hinweise für Brandenburg: Änderung von Denkmalen Genehmigung
Wollen Sie ein Denkmal instandsetzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.
Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.
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zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9101(Sachgebietsleitung, Baudenkmalpflege, Fördermittel)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9104(Baudenkmale)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9102(Bodendenkmale)
E-Mail: udsb@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Hinweise für Brandenburg: Änderung von Denkmalen Genehmigung
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Formulare
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
- die beantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder
- den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche oder private Interessen überwiegen und diese nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können (vgl. § 9 Abs.2 BbgDSchG).
Hinweise für Brandenburg: Änderung von Denkmalen Genehmigung
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
- die beantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder
- den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche oder private Interessen überwiegen und diese nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können (vgl. § 9 Abs.2 BbgDSchG).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brandenburg: Änderung von Denkmalen Genehmigung
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
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- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
Erlöschen der Genehmigung bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
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Erlöschen der Genehmigung bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahme
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je nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahme
Kosten
keine
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, benötigen Sie auch eine Genehmigung.
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Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, benötigen Sie auch eine Genehmigung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 06.07.2023
Hinweise für Brandenburg: Änderung von Denkmalen Genehmigung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 06.07.2023