Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung
Für geplante Maßnahmen oder Veränderungen in der Nähe von Denkmalen benötigen Sie regelmäßig eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.
Beschreibung
Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmalen beabsichtigen, müssen zuvor von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.
So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmalen oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.
Beispiele:
- Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
- garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen;
- Schachtungs und Fundamentarbeiten;
- Bodenaustausch;
- Wegebau;
- Leitungsverlegungen;
- Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
- Beseitigung von Wildwuchs.
Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.
Hinweis: Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde.
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Denkmalrechtliche Erlaubnis
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zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Neuruppin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Formulare
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen
oder
- überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags
Fristen
Erlöschen der Genehmigung
- bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
- bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 16.06.2021