• Schönborn (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Für geplante Maßnahmen oder Veränderungen in der Nähe von Denkmalen benötigen Sie regelmäßig eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Für geplante Maßnahmen oder Veränderungen in der Nähe von Denkmalen benötigen Sie regelmäßig eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.

Beschreibung

Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmalen beabsichtigen, müssen zuvor von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.

So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmalen oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.

Beispiele:

  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
  • garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen;
  • Schachtungs und Fundamentarbeiten;
  • Bodenaustausch;
  • Wegebau;
  • Leitungsverlegungen;
  • Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
  • Beseitigung von Wildwuchs.

Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.

Hinweis: Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde.

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmalen beabsichtigen, müssen zuvor von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.

So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmalen oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.

Beispiele:

  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
  • garten- und landschaftsgestalterischer Anlagen;
  • Schachtungs und Fundamentarbeiten;
  • Bodenaustausch;
  • Wegebau;
  • Leitungsverlegungen;
  • Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
  • Beseitigung von Wildwuchs.

Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.

Hinweis: Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde.

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Version

Technisch erstellt am 09.05.2023

Technisch geändert am 30.05.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpartner

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Denkmalschutzbehörde

Adresse

Hausanschrift

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung ; Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-9101(Sachgebietsleitung, Baudenkmalpflege, Fördermittel)

Telefon Festnetz: +49 3535 46-9104(Baudenkmale)

Telefon Festnetz: +49 3535 46-9102(Bodendenkmale)

E-Mail: udsb@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 04.12.2018

Technisch geändert am 23.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Formulare

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

  • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen

oder

  • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

  • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen

oder

  • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Fristen

Erlöschen der Genehmigung

  • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
  • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Erlöschen der Genehmigung

  • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
  • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

Bearbeitungsdauer

4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.

Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen holt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde mit ein.

Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ; 16.06.2021 am 16.06.2021

Hinweise für Brandenburg: Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ; 16.06.2021 am 16.06.2021

Version

Technisch erstellt am 22.06.2021

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020