Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung
Für das Umsetzen von Denkmalen benötigen Sie eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.
Beschreibung
Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme möglich ist.
Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.
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zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Merzdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Formulare
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie erhalten die Genehmigung, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen
oder
- überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags
Fristen
Erlöschen der Genehmigung
- bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
- bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 16.06.2021