Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Denkmalen Genehmigung

    Planen Sie eine Änderung der bisherigen Nutzung für Ihr Denkmal, um es besser nutzen zu können?

    Beschreibung

    Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der zuständigen Stelle abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.

    Hinweis:
    Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Brandenburg

    ID: L100041_114078141

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 14

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Fax: 03381 58-6804

    Telefon Festnetz: 03381 58-6331

    E-Mail: denkmalschutz@stadt-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

    • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
    • Dokumentationen
    • Fotografien
    • Gutachten oder Voruntersuchungen
    • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

    Formulare

    Formulare: Antrag
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

    • die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen oder
    • überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
    • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

    Fristen

    Erlöschen der Genehmigung

    • bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
    • bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren

    (einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 16.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English