• Finsterwalde (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Beschreibung

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Online-Dienst

Onlineantragstellung im Aufenthaltsrecht

ID: L100041_109177089

Beschreibung

Für den Landkreis Elbe-Elster stehen in der Ausländerbehörde seit dem 01. Januar 2023 folgende Onlinedienste zur Verfügung: * Aufenthaltstitel für die Ausbildung * Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit * Aufenthaltstiel für den Familiennachzug * Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine * Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen * Niederlassungserlaubnis

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 04.08.2021

Technisch geändert am 03.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Ansprechpartner

Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Ausländerbehörde

Aktuelles

Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die im Landkreis Elbe-Elster lebenden ausländischen Staatsangehörigen, aber auch für deutsche Staatsangehörige, die die Einreise eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass eines Besuches oder zur Familienzusammenführung wünschen.

Aufgaben

  • Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Visumangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

An der Lanfter 5

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-4480(Ausländerbehörde)

E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

E-Mail: auslaenderbehoerde@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 06.12.2018

Technisch geändert am 07.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

  • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Fristen

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Kosten

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
  • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

Version

Technisch erstellt am 13.04.2021

Technisch geändert am 24.03.2025

Stichwörter

elektronischer Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Chipkarte, Online-Ausweis, eID, elektronische Identifizierung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020