Fischereiabgabe Zahlung

    Entrichtung der Fischereiabgabe

    Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

    Beschreibung

    In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

    Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

    Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

    Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

    Online-Dienst

    Entrichtung der Fischereiabgabe

    ID: L100041_115393159

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Uckermark)

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Uckermark)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Uckermark

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 1

    17291 Prenzlau

    Parkplatz: Tiefgarage
    Anzahl: 294
    Gebühren: ja

    Prenzlau, Landkreis Uckermark

    Bus: 502

    Bus: 447

    Bus: 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein barrierefreier Zugang ist über den Fahrstuhl auf der Innenhofseite vorhanden.

    Öffnungszeiten

    allgemeine Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 11:30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03984 70-0(Vermittlung)

    Fax: 03984 70-4099(zentrales Fax)

    E-Mail: landkreis@uckermark.de(zentrale E-Mail-Adresse)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Uckermark

    Empfänger: Landkreis Uckermark

    IBAN: DE67 1705 6060 3424 0013 91

    BIC: WELADED1UMP

    Bankinstitut: Sparkasse Uckermark

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Uckermark

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2019 (von: Griep, Manuel)

    Technisch geändert am 23.05.2024 (von: Griep, Manuel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse

    Formulare

    - Formulare: Keine

    - Onlineverfahren möglich: Ja

    - Schriftform erforderlich: Nein

    - Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

    Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

    Kosten

    Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

    - Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

    - Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 19.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Fischereiabgabe, Angelmarke, Fischereimarke, Angelabgabe, Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)