Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

    Sie können als Fachkraft mit akademischer Ausbildung für die Dauer von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen (siehe weiterführende Informationen).

    Wenn Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie unmittelbar davor im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit oder eines Aufenthaltstitels zum Zweck des studienbezogenen Praktikums EU waren.

    Wollen Sie eine Beschäftigung in einem reglementierten Beruf ausüben, muss die erforderliche Berufsausübungserlaubnis bei Erteilung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche bereits erteilt oder zugesagt sein.

    Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. In Deutschland reglementierte Berufe sind z. B. Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher oder Ingenieur.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie eine Probebeschäftigung, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt, für bis zu zehn Stunden je Woche ausüben.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu sechs Monate erteilt.

    Online-Dienst

    Onlineantragstellung im Aufenthaltsrecht

    ID: L100041_109177089

    Beschreibung

    Für den Landkreis Elbe-Elster stehen in der Ausländerbehörde seit dem 01. Januar 2023 folgende Onlinedienste zur Verfügung: * Aufenthaltstitel für die Ausbildung * Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit * Aufenthaltstiel für den Familiennachzug * Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine * Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen * Niederlassungserlaubnis

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie

    • in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung
    • in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung

    Zuständigkeit

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

    Telefon: 030 1815-1111

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die im Landkreis Elbe-Elster lebenden ausländischen Staatsangehörigen, aber auch für deutsche Staatsangehörige, die die Einreise eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass eines Besuches oder zur Familienzusammenführung wünschen.

    Aufgaben

    • Erteilung von Aufenthaltstiteln
    • Visumangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Lanfter 5

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3535 46-4448

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-4480(Ausländerbehörde)

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lkee.de

    E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass oder Passersatz
    • Visum, sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Original der Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
    • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
    • Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis oder Zusage über die Erteilung
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Mietvertrag

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern

    Formulare

    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich
    • Persönliches Erscheinen erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen 
      - einen deutschen,
      - einen anerkannten ausländischen oder
      - einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
    • Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
    • Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis bzw. über eine Zusage für die Erteilung.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Entscheidung der Ausländerbehörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.

    Wird dem Widerspruch durch die Ausländerbehörde nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal sechs Monate ausgestellt.
    • Widerspruchsfrist: ein Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise:

    • Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann können weitere Gebühren anfallen.
    • Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Weitere Informationen

    • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

    https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/

    • Infoportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

    https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 26.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Fachkraft, Stellensuche, Probebeschäftigung, Aufenthaltstitel, Akademiker/in, Erwerbstätigkeit, Jobsuche, Universitätsabschluss, Akademische Ausbildung, Aufenthaltserlaubnis, Bewerbung, Einwanderung, Arbeitsplatzsuche, Fachkraft mit akademischer Ausbildung, Studienabschluss, Hochschulabschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English