Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Sie können den Bodenrichtwert online kostenfrei einsehen und ausdrucken. Die schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Beschreibung
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
Online-Dienst
Bereitstellung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Gutachterausschuss
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag: 9 – 18 Uhr Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
Grundstück, Gutachterausschuss, Kataster
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.
Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.
Kosten
Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Ref. 13 am 25.08.2022
Stichwörter
Bodenrichtwert, Bodenrichtwertkarte, BORIS, Grundstückswert, Bodenpreis, Bodenrichtwertinformationssystem, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenwert, Grundstück