Bodenrichtwert Auskunft

    Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen

    Sie können den Bodenrichtwert online kostenfrei einsehen und ausdrucken. Die schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

    Beschreibung

    Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
    Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
    In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

    Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

    • Wohnbauflächen,
    • gemischte Bauflächen,
    • gewerbliche Bauflächen,
    • land- und forstwirtschaftliche Flächen.

    Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
     

    Online-Dienst

    Bereitstellung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten

    ID: L100041_109207137

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2021 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 22.08.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte und dem Grundstücksmarktbericht, Auszüge und Verkauf von Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichten

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim FB Geoinformation und Liegenschaftskataster

    E-Mail-Adresse:  gutachterausschuss@cottbus.de

    Telefon:  0355  612-4213

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim FB Geoinformation und Liegenschaftskataster

    E-Mail-Adresse:  gutachterausschuss@cottbus.de

    Telefon:  0355  612-4213

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 67

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)

    E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 14.03.2024 (von: Ramsch, Philipp)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte und dem Grundstücksmarktbericht, Auszüge und Verkauf von Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichten

    Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für das jeweilige Jahr beschlossen.
    Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich erstellt.

    Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für das jeweilige Jahr beschlossen.
    Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich erstellt.

    Bearbeitungsdauer

    Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.

    Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.

    Kosten

    Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.

    Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.

    Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte und dem Grundstücksmarktbericht, Auszüge und Verkauf von Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichten

    Gebühren werden entsprechend der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung erhoben.

    Gebühren werden entsprechend der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte und dem Grundstücksmarktbericht, Auszüge und Verkauf von Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichten

    Jeder Interessierte kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche (Zeitgebühr) sowie mündliche (kostenfrei) Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen und jedermann hat die Möglichkeit, Bodenrichtwertkarten/Bodenrichtwert-DVD bzw. Auszüge aus diesen und/oder den Grundstücksmarkbericht gegen eine Schutzgebühr (siehe BbgGAGebO) käuflich zu erwerben.
    Aktuelle Informationen, Service und Hinweise werden auf der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg bereitgestellt.

    Jeder Interessierte kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche (Zeitgebühr) sowie mündliche (kostenfrei) Auskünfte über Bodenrichtwerte verlangen und jedermann hat die Möglichkeit, Bodenrichtwertkarten/Bodenrichtwert-DVD bzw. Auszüge aus diesen und/oder den Grundstücksmarkbericht gegen eine Schutzgebühr (siehe BbgGAGebO) käuflich zu erwerben.
    Aktuelle Informationen, Service und Hinweise werden auf der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg bereitgestellt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Ref. 13 am 25.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2021 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Bodenrichtwert, Bodenrichtwertkarte, BORIS, Grundstückswert, Bodenpreis, Bodenrichtwertinformationssystem, Bodenrichtwertzone, Grundstücksmarkt, Bodenwert, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)