Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

    ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

    • Steuerklasse,
    • Religionszugehörigkeit,
    • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
    • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

    Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

    Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
    Sie können zudem beantragen, dass

    • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
    • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

    Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Calau

    Adresse

    Hausanschrift

    Springteichallee 25

    03205 Calau/Kalawa

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03541 83-100

    Telefon Festnetz: 03541 83-0

    E-Mail: poststelle.fa-calau@fa.brandenburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Finanzamt Calau

    Empfänger: Finanzamt Calau

    IBAN: DE83 1000 0000 0010 0015 62

    BIC: MARKDEF1100

    Stichwörter

    Finanzen, Steuer

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM"

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

    • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenu auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
    • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

    Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

    • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
    • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
    • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

    Auf Antrag des Arbeitnehmers ist durch das Finanzamt Auskunft über die eigenen ELStAM zu erteilen, i.d.R. mit einem entsprechenden Papierausdruck.

    Die ELStAM können aber auch selbst über das OnlinePortal eingesehen werden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

    Grds. umgehend

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 22.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, ELSTER, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Einkommensteuer, Hochzeit, Kinderfreibetrag, Steuerauskunft, Lohnsteuerabzug, Elster, Freibetrag, Familienstand, Elstam, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de