Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
- Steuerklasse,
- Religionszugehörigkeit,
- Zahl der Kinderfreibeträge sowie
- Frei- und Hinzurechnungsbeträge.
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
- für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
- die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
Online-Dienst
Lohnsteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Ansprechpartner
Finanzamt Cottbus
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag         08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Finanzen, Steuer
erforderliche Unterlagen
- für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:
- Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
- Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
- Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
- Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" herunter und füllen Sie es aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 22.05.2024
Stichwörter
Steuerklasse, Freibetrag, ELSTER, Hochzeit, Religionszugehörigkeit, Lohnsteuerkarte, Steuerauskunft, Elster, Steuerkarte, Einkommensteuer, Elstam, Kinderfreibetrag, Lohnsteuerabzug, Kinderfreibeträge, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Familienstand