Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel online beantragen

    ID: L100041_109553166

    Beschreibung

    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr (nur auf Anmeldung) Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-650

    Fax: +49 3332 446-612

    E-Mail: auslaenderbehoerde.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Frau Richert

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-650

    • Frau Kubisch

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-651

    • Herr Wolter

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-671

    • Frau Hoffmann

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-687

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htm
     

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de