Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    Online-Anträge der Ausländerbehörde des Landkreises Oberhavel

    ID: L100041_118776406

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsdienstleistungen können Sie nun auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst aus. Sollte der passende Dienst nicht verfügbar sein, nutzen Sie das individuelle Beratungsangebot der Ausländerbehörde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise für Brandenburg: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Servicepunkt Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 16

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-3400

    Fax: 03301 601-450

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@oberhavel.de

    Stichwörter

    Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)