Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Nach Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation kann Ihnen in direktem Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit für längstens 12 Monate erteilt werden.

    Beschreibung

    Wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt worden ist oder Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben, kann Ihnen eine  befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in direktem Anschluss an Ihr bisheriges Anerkennungsverfahren erteilt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zustandig im Land Brandenburg sind die Ausländerämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
    Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
    Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 214-2406

    Telefon Festnetz: +49 3334 214-1406

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Aufenthaltserlaubnis

    Stichwörter

    Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben  bereits  eine  Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Anerkennungsverfahrens einer ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet.
    Die weiteren allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Absatz 3 Nr. 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird längstens auf 12 Monate befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.

    Kosten

    Gebühr 98.00 EUR

    Weitere Informationen

    Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten

    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 42790-7600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English