Landkreis Barnim - Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.

Adresse

Postanschrift

Am Markt 1

16225 Eberswalde

Paul-Wunderlich-Haus

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fax: +49 3334 214-2406

Telefon Festnetz: +49 3334 214-1406

E-Mail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de

Internet

Zuständigkeit für

Kreis Barnim (Brandenburg)

Stichwörter

Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

Version

Technisch geändert am 29.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English