Landkreis Barnim - Landrat - Dezernat für Öffentliche Ordnung, Bildung und Finanzen - Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung - Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.

Adresse

Postanschrift

Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung  

Kontakt

Internet

Zuständigkeit für

Landkreis Barnim (Brandenburg)

Stichwörter

Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht

Version

Technisch erstellt am 11.08.2023
Technisch geändert am 28.05.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de
Technisch erstellt am 14.09.2018
Technisch geändert am 14.05.2025

Englisch

Sprache: en
Sprachbezeichnung nativ: English
Technisch erstellt am 22.10.2025
Technisch geändert am 05.01.2026