• Vielitzsee (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren

Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

  • Für ein unter 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

Beschreibung

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind, beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragt werden.

zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
     
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Finanzamt Kyritz

Adresse

Hausanschrift

Perleberger Straße 1-2

16866 Kyritz

Öffnungszeiten

Montag        08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag        08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in vereinbart werden ; Montag        08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag      08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Freitag        08:00 bis 12:00 Uhr Termine außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können mit dem/der zuständigen Bearbeiter/in vereinbart werden

Kontakt

Telefon Festnetz: 033971 65-0

Fax: 033971 65-200

E-Mail: poststelle.fa-kyritz@fa.brandenburg.de

Bankverbindung

Finanzamt Kyritz

Empfänger: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07 1000 0000 0016 0015 07

BIC: MARKDEF1100

Stichwörter

Finanzen, Steuer

Version

Technisch erstellt am 22.11.2018

Technisch geändert am 19.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
  • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

Formulare

Voraussetzungen

  • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
  • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Nichtberücksichtigung des Kindes ist der Einspruch gegeben.

Hinweise für Brandenburg: Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

Gegen die Nichtberücksichtigung des Kindes ist der Einspruch gegeben.

Verfahrensablauf

  • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Fristen

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senator für Finanzen Bremen am 28.08.2020

Version

Technisch erstellt am 02.02.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Kinder in der Steuererklärung geltend machen, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Einkommensteuer, Kinderfreibeträge, Elstam, Eintragungen für Kinder, Minderjährig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020